Für die Einreise in die Türkei reicht deutschen Staatsangehörigen der Personalausweis, ein Reisepass ist nicht nötig. Ohne Visum sind bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen erlaubt, und die Türkei lässt sogar Ausweise gelten, die seit höchstens einem Jahr abgelaufen sind.
Das steht so in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts (Stand 22.10.2026) und auf der Liste des türkischen Außenministeriums, wonach Deutschland zu den Staaten gehört, deren Bürger mit dem nationalen Personalausweis einreisen dürfen. Grundlage ist das Europäische Übereinkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Maßgeblich ist der Stand der Hinweise des Auswärtigen Amts am Reisetag, nicht der Stand dieses Beitrags.
Welche Dokumente die Türkei akzeptiert
Das Auswärtige Amt führt für Deutsche fünf Dokumente auf. Wichtig sind die Unterschiede bei abgelaufenen und vorläufigen Papieren.
| Dokument | Gültig | Bis 1 Jahr abgelaufen | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Personalausweis | ja | ja | Standardfall für Urlauber |
| Reisepass | ja | ja | mindestens 1 leere Seite nötig |
| Vorläufiger Reisepass | ja | ja | höchstens 1 Jahr gültig (§ 5 PassG) |
| Vorläufiger Personalausweis | ja, nicht empfohlen | nein | höchstens 3 Monate gültig (§ 6 PAuswG) |
| Kinderreisepass | ja | ja | seit 01/2024 nicht mehr ausgestellt |
| Notfall-Reiseausweis der Bundespolizei | nein | nein | als Passersatz nicht anerkannt |
Beim vorläufigen Personalausweis hat es nach Angaben des Auswärtigen Amts in der Vergangenheit Probleme bei der Einreise gegeben. Wer kurzfristig ein Ersatzdokument braucht, fährt mit dem vorläufigen Reisepass sicherer.
Abgelaufener Personalausweis: bis wann die Einreise klappt
Das türkische Außenministerium nennt für Deutschland ausdrücklich „Personalausweise, die innerhalb des letzten Jahres abgelaufen sind“. Ein Rechenbeispiel zeigt, wie knapp das werden kann:
- Personalausweis gültig bis 15.02.2026
- Einreise in die Türkei möglich bis einschließlich 15.02.2027
- Urlaub vom 20.02. bis 06.03.2027: Bei der Einreise ist der Ausweis ein Jahr und 5 Tage abgelaufen, die Einreise ist damit nicht mehr gedeckt.
Drei Haken hat die Kulanzregel. Erstens gilt in Deutschland die Ausweispflicht: Wer 16 Jahre oder älter ist, muss nach § 1 PAuswG einen gültigen Ausweis oder Pass besitzen, sonst liegt nach § 32 PAuswG eine Ordnungswidrigkeit vor. Zweitens warnt das Auswärtige Amt vor Schwierigkeiten bei der Ausreise aus der Türkei mit abgelaufenen Dokumenten, besonders an den Landgrenzen bei Edirne und Ipsala. Drittens erkennen nicht alle Transitländer abgelaufene Ausweise an. Ein Flug über ein Drehkreuz außerhalb der Türkei kann deshalb scheitern, obwohl die Türkei selbst das Dokument akzeptieren würde.
Eine Verlängerung gibt es nicht, weder beim Personalausweis (§ 6 Abs. 5 PAuswG) noch beim Reisepass (§ 5 Abs. 4 PassG). Ein neuer Personalausweis kostet nach § 1 PAuswGebV 46 Euro, unter 24 Jahren 27,60 Euro, ein vorläufiger Personalausweis 10 Euro. Fertigt die Behörde das Passfoto selbst, kommen 6 Euro hinzu.
Einreise in die Türkei mit Kindern
Kinder brauchen ein eigenes Reisedokument, ein Eintrag im Pass der Eltern genügt nicht. Das Auswärtige Amt berichtet von Zurückweisungen an der Grenze, weil Eltern ohne gültige Papiere für ihre Kinder einreisen wollten. Auch die deutschen Vertretungen in der Türkei können dann nicht helfen.
Ein Personalausweis lässt sich nach § 1 Abs. 4 PAuswG auf Antrag schon vor dem 16. Geburtstag ausstellen, auch für Babys. Er gilt bei unter 24-Jährigen sechs Jahre (§ 6 Abs. 3 PAuswG) und kostet 27,60 Euro. Neue Kinderreisepässe gibt es seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr, § 28 PassG regelt nur noch die Übergangsfälle. Die zuletzt ausgestellten Kinderreisepässe galten nur ein Jahr. Ein solches Dokument ist Ende 2026 deshalb in aller Regel länger als ein Jahr abgelaufen und für die Türkei nicht mehr brauchbar.
Besondere Vorschriften für Kinder, die allein oder mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil reisen, gibt es in der Türkei laut Auswärtigem Amt nicht, sofern die Ausreise aus Deutschland legal war. Eine schriftliche Einverständniserklärung des daheimbleibenden Elternteils ist trotzdem sinnvoll, weil Fluggesellschaften und Grenzbeamte nachfragen können.
Für deutsch-türkische Kinder gilt eine Sonderregel. Für die Rückkehr nach Deutschland brauchen sie einen deutschen Personalausweis oder Reisepass, der vor der Abreise in Deutschland beantragt werden muss.
90 Tage in 180 Tagen: so wird gezählt
Ohne Visum dürfen Deutsche bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in der Türkei bleiben. Die früher übliche Praxis, nach einem Tag Ausreise erneut 90 Tage zu beginnen, ist laut Auswärtigem Amt nicht mehr möglich. Gezählt wird rückwärts: Am jeweiligen Tag werden alle Aufenthaltstage der vorangegangenen 180 Tage addiert.
| Schritt | Wert |
|---|---|
| Erster Aufenthalt 01.03. bis 29.04. | 60 Tage |
| Zweite Einreise am 15.07., Fenster ab 17.01. | 60 Tage bereits verbraucht |
| Verbleibender Rahmen | 90 − 60 = 30 Tage |
| Späteste Ausreise | 13.08. |
Die Märztage fallen erst Ende August aus dem Fenster, deshalb bleibt es bei 30 Tagen. Wer länger bleiben will, braucht vorab ein Visum bei einer türkischen Auslandsvertretung oder beantragt innerhalb von 90 Tagen vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis. Dafür verlangt die Türkei einen Reisepass, der noch 60 Tage über den geplanten Aufenthalt hinaus gilt. Der Personalausweis reicht dann nicht mehr.
Wann der Reisepass die bessere Wahl ist
Für eine Pauschalreise nach Antalya oder einen Städtetrip nach Istanbul genügt der Personalausweis. In einigen Situationen ist der Reisepass klar im Vorteil:
- Weiterreise in Nachbarländer: Beim Grenzübertritt nach Georgien gab es laut Auswärtigem Amt vereinzelt Probleme mit dem Personalausweis.
- Umsteigen in der Türkei mit Ziel außerhalb Europas: Viele Zielländer verlangen einen Pass mit Restgültigkeit. Eine Verlängerung am Transitflughafen ist nicht möglich, Passagiere wurden schon zurückgeschickt.
- Anreise mit dem eigenen Auto: Laut Auswärtigem Amt ist der Pass nicht mehr zwingend, wird aber dringend empfohlen, weil Grenzbeamte die Neuregelung nicht immer kennen.
- Deutsch-türkische Doppelstaater werden in der Türkei ausschließlich als Türken behandelt. Wer mit dem deutschen Pass einreist, sollte mit demselben Pass ausreisen.
Kontrollen und Einreiseverweigerungen
Die Visumfreiheit ist kein Einreiserecht. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass Deutschen seit 2017 in zahlreichen Fällen ohne Angabe von Gründen die Einreise verweigert wurde, häufig Menschen mit kurdischem oder alevitischem Familienhintergrund. Vor der Passkontrolle wurden Reisende teils intensiver überprüft, Handys abgenommen und die Entsperrung verlangt. Anlass können Beiträge, Kommentare oder „Likes“ in sozialen Medien sein, auch wenn sie in Deutschland erlaubt und Jahre alt sind.
Wer auf dem Landweg einreist, sollte auf den Einreisestempel achten, sonst drohen laut Auswärtigem Amt Strafen oder ein Einreiseverbot. Ein Ausweisdokument gehört während des gesamten Aufenthalts in die Tasche. Bei Festnahme, Ausreisesperre oder Zurückweisung ist die deutsche Auslandsvertretung zu informieren, und Dokumente in unverständlicher Sprache sollten nicht unterschrieben werden.
Checkliste vor dem Abflug
- Ablaufdatum aller Ausweise der Reisegruppe prüfen, auch die der Kinder.
- Abgelaufen? Neuen Ausweis mit mehreren Wochen Vorlauf beantragen, im Notfall vorläufigen Reisepass statt vorläufigem Personalausweis.
- Bei Umsteigeverbindungen die Einreiseregeln aller Transitländer klären.
- Reisen Kinder ohne beide Sorgeberechtigten: Einverständniserklärung mit Kopie des Ausweises des anderen Elternteils mitnehmen.
- Aufenthaltstage der letzten 180 Tage zusammenzählen, wenn es nicht die erste Türkeireise im Jahr ist.
- Bargeld: Einfuhr unbegrenzt, Ausfuhr über 10.000 Euro nur mit Zollerklärung.
- Am Reisetag die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts noch einmal lesen.
Häufige Fragen
Kann man mit einem abgelaufenen Personalausweis in die Türkei reisen?
Ja, wenn er seit höchstens einem Jahr abgelaufen ist. Das gilt nicht für den vorläufigen Personalausweis. Bei Ausreise und Transit kann es trotzdem Probleme geben.
Kann man mit einem vorläufigen Kinderreisepass in die Türkei reisen?
Einen vorläufigen Kinderreisepass gibt es nicht. Für Kinder kommen Personalausweis, Reisepass oder vorläufiger Reisepass in Frage.
Wie lange muss der Reisepass für die Türkei gültig sein?
Für einen Urlaub bis 90 Tage gibt es für Deutsche keine Mindestrestgültigkeit, weil die Türkei Deutschland ausdrücklich von der 60-Tage-Regel ausnimmt. Erst bei einer Aufenthaltserlaubnis muss der Pass 60 Tage über den Aufenthalt hinaus gelten.
Wie viel Geld darf man in die Türkei mitnehmen?
Die Einfuhr von Devisen ist laut Auswärtigem Amt unbegrenzt. Bei der Ausreise sind bis zu 10.000 Euro oder der Gegenwert in Lira ohne Erklärung erlaubt.
Fazit
Für den normalen Türkei-Urlaub reicht der Personalausweis, für Kinder ein eigener Ausweis. Die Ein-Jahres-Kulanz bei abgelaufenen Dokumenten ist eine Notlösung und kein Plan, denn in Deutschland gilt trotzdem die Ausweispflicht und Transitländer spielen nicht immer mit. Wer umsteigt, mit dem Auto fährt oder länger bleibt, nimmt den Reisepass. Kurz vor Abflug lohnt der Blick in die aktuellen Hinweise des Auswärtigen Amts.
Quellen
- Auswärtiges Amt · Türkei: Reise- und Sicherheitshinweise · Abruf 10/2026
- Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Türkiye · Länder, deren Staatsbürger mit ihren nationalen Personalausweisen einreisen dürfen · Abruf 10/2026
- Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Türkiye · Allgemeine Informationen über türkische Visa · Abruf 10/2026
- Deutsche Vertretungen in der Türkei · Passangelegenheiten · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 1 Personalausweisgesetz · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 6 Personalausweisgesetz · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 32 Personalausweisgesetz · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 5 Passgesetz · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 28 Passgesetz · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · § 1 Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung · Abruf 10/2026



