Flüssigkeiten im Handgepäck sind an den meisten Flughäfen in der EU nur in Behältern bis 100 ml erlaubt, und alle zusammen müssen in einen durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel mit höchstens 1 Liter Fassungsvermögen passen. Pro Fluggast ist ein solcher Beutel zulässig, so steht es bei der Bundespolizei.
Daneben gibt es drei Ausnahmen und eine wachsende Zahl von Kontrollspuren mit CT-Scannern, an denen bis zu 2 Liter pro Behälter durchgehen. Welche Regel gilt, hängt also vom Abflughafen ab, manchmal sogar von der Kontrollspur.
Die 100-ml-Regel im Detail
Grundlage ist das EU-Luftsicherheitsrecht, also die Verordnung (EG) Nr. 300/2008 und die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998. Die EU-Kommission hat die Beschränkung 2006 eingeführt, nachdem in London Anschläge auf mehrere Flugzeuge mit selbstgebautem flüssigem Sprengstoff vereitelt worden waren. Gedacht war sie als Übergangslösung, bis Kontrolltechnik Flüssigkeiten zuverlässig prüfen kann.
Für den normalen Kontrollablauf heißt das:
- Jeder Behälter fasst höchstens 100 ml. Maßgeblich ist das aufgedruckte Fassungsvermögen, nicht der Inhalt. Eine halb leere 200-ml-Tube fällt also durch.
- Alle Behälter kommen in einen transparenten, wiederverschließbaren Beutel bis 1 Liter. Ein handelsüblicher Gefrierbeutel mit Zipper reicht.
- Der Beutel muss sich schließen lassen. Wer ihn überfüllt, muss an der Kontrolle aussortieren.
- Pro Person ein Beutel. Kinder mit eigenem Ticket dürfen einen eigenen Beutel haben.
- Der Beutel kommt an der Kontrolle aus dem Koffer und wird separat in die Wanne gelegt, sofern der Flughafen nichts anderes ausschildert.
Was nicht in den Beutel passt oder größer als 100 ml ist, gehört ins Aufgabegepäck. Andernfalls wird es an der Kontrollstelle zurückgewiesen, so die Bundespolizei.
Wie viele 100-ml-Flaschen passen in den Beutel?
Rechnerisch ergeben zehn volle 100-ml-Behälter genau 1 Liter. In der Praxis klappt das nicht, weil Flaschen rund sind, Deckel Platz brauchen und der Beutel noch zugehen muss. Eine feste Stückzahl gibt es nicht. Es zählt nur, dass alles im geschlossenen Beutel steckt.
Ein Beispiel für eine Woche Urlaub: Shampoo 100 ml, Duschgel 100 ml, Sonnencreme 100 ml, Zahnpasta 75 ml, Deo-Roller 50 ml und Make-up-Entferner 50 ml ergeben 475 ml in sechs Behältern. Das passt meist problemlos. Kritisch wird es erst, wenn mehrere große 100-ml-Flaschen mit breitem Fuß dazukommen.
Was zählt als Flüssigkeit?
Die Verordnung spricht von „Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen“. Laut Bundespolizei fällt darunter alles, was bei Raumtemperatur flüssig, zähflüssig, gelartig, cremig oder von ähnlicher Konsistenz ist. Der Flughafen Düsseldorf nennt ausdrücklich auch Nussnougatcreme und Weichkäse. Im Zweifel entscheidet das Kontrollpersonal.
| Gegenstand | Gilt als Flüssigkeit? | Wohin bei mehr als 100 ml |
|---|---|---|
| Wasser, Saft, Getränke | ja | Koffer oder hinter der Kontrolle kaufen |
| Zahnpasta, Cremes, Sonnenmilch | ja | Koffer |
| Deo-Spray, Rasierschaum, Haarspray | ja (Aerosol) | Koffer, Gefahrgutgrenzen der Airline beachten |
| Deo-Roller, Lipgloss, Mascara | ja | Koffer |
| Parfüm | ja | Koffer |
| Streichkäse, Weichkäse, Nutella, Honig | ja | Koffer |
| Suppen, Joghurt, Sirup | ja | Koffer |
| Festes Shampoo, feste Seife, Deo-Stick | nein | Handgepäck ohne Beutel |
| Brot, Obst, Hartkäse in Stücken | nein | Handgepäck |
| Tabletten, Kapseln | nein | Handgepäck |
Wer Platz im Beutel sparen will, packt Feststoffe statt Flüssigkeiten: Shampoo- und Duschstücke, Deo-Stick, Zahnputztabletten. Die zählen nicht zum Liter.
Drei Ausnahmen ohne Mengengrenze
Für drei Gruppen gibt es nach Angaben der Bundespolizei keine luftsicherheitsrechtliche Mengenbegrenzung. Geprüft wird trotzdem, mit eigener Detektionstechnik. Lässt sich die Ungefährlichkeit nicht zweifelsfrei feststellen, bleibt die Flüssigkeit am Boden.
Flüssige Medikamente
Insulin, Hustensaft, Augentropfen oder Salben dürfen in größeren Behältern mit, wenn sie während der Reise gebraucht werden. Den Bedarf sollten Reisende glaubhaft machen können, etwa mit Rezept oder ärztlichem Attest. Medikamente kommen nicht in den 1-Liter-Beutel, sondern werden an der Kontrolle separat vorgelegt. Der Hamburg Airport empfiehlt, das Rezept unaufgefordert vorzuzeigen und vorab bei der Airline nachzufragen. Spritzen sind laut Hamburg Airport unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Babynahrung und Spezialnahrung
Babymilch, Brei, Säuglingswasser und diätetische Spezialnahrung sind ebenfalls ausgenommen, in der Menge, die für die Reise nötig ist. Die Mengenbeschränkung gilt laut dem EU-Portal Your Europe für Babynahrung nicht. Mit einem gefüllten Fläschchen für den Hinflug ist das kein Problem. Mit drei Litern Wasser für einen Zweistundenflug dagegen schon.
Duty-free-Einkäufe im Sicherheitsbeutel
Parfüm oder Spirituosen aus dem Duty-free-Shop hinter der Kontrolle dürfen in jeder Größe in die Kabine. Die Ware wird beim Kauf mit dem Kassenbon in einen versiegelten Sicherheitsbeutel mit rotem Rand gepackt, der sogenannte STEB (Security Tamper Evident Bag). Der Beutel darf bis zum Zielflughafen nicht geöffnet werden.
Heikel wird es beim Umsteigen. Nach den Vorgaben der EU-Kommission muss der Kaufbeleg bei EU-Einkäufen vom selben Tag stammen. Bei Einkäufen an bestimmten Flughäfen außerhalb der EU, etwa in Kanada, den USA oder Singapur, gilt ein Zeitfenster von 36 Stunden. Wer anderswo außerhalb der EU einkauft und in Frankfurt oder München umsteigt, riskiert, dass die Flasche an der erneuten Kontrolle bleibt.
Wo bis zu 2 Liter erlaubt sind
Neue CT-Scanner durchleuchten das Handgepäck dreidimensional und können Flüssigkeiten im Koffer prüfen. Ende Juli 2025 hat die EU-Kommission den Weg dafür geebnet. Der Flughafenverband ADV begrüßte damals die Rückkehr zu bis zu zwei Litern an solchen Spuren und kritisierte, dass die Zulassung eines ersten Geräts über ein Jahr gedauert habe.
Umgesetzt wird das von Flughafen zu Flughafen verschieden, weil längst nicht jede Spur einen CT-Scanner hat. Stand Oktober 2026 sieht es an drei großen deutschen Flughäfen so aus:
| Flughafen | Behältergröße | Beutel nötig | Quelle (Stand) |
|---|---|---|---|
| München (MUC) | bis 2 l, an allen Kontrollstellen | nein | Flughafen München (10/2026) |
| Hamburg (HAM) | bis 100 ml | ja, 1 l | Hamburg Airport (10/2026) |
| Düsseldorf (DUS) | bis 100 ml | ja, 1 l | Flughafen Düsseldorf (10/2026) |
Der Flughafen München schreibt, dass an allen Sicherheitskontrollstellen Behälter bis zwei Liter im Handgepäck bleiben dürfen, auch mehrere davon. Größere Gebinde müssen ins Aufgabegepäck, und in Einzelfällen öffnet das Personal Flaschen zur Prüfung. An anderen Flughäfen gelten die Lockerungen teils nur an einzelnen Spuren, und welche das sind, kann sich je nach Tag und Andrang ändern. Verlässlich ist nur die aktuelle Seite des Abflughafens am Reisetag.
Der Rückflug ist der Haken
Wer in München mit einer 1-Liter-Flasche Sonnencreme startet, kann am Urlaubsort ein Problem bekommen. Dort gilt die Regel des Urlaubsflughafens. Hat er an der genutzten Spur keinen zugelassenen CT-Scanner, bleibt es bei 100 ml, und die Flasche wird entsorgt. Für eine Hin- und Rückreise mit nur Handgepäck gilt deshalb die strengere Regel der beiden Flughäfen. Das gilt auch für Umstiege mit erneuter Kontrolle, denn dann zählt die Spur am Umsteigeflughafen.
Flüge außerhalb der EU
Die EU-Regeln gelten auch in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz. Andere Länder haben eigene Vorschriften. Die US-Behörde TSA erlaubt Behälter bis 3,4 Unzen (100 ml) in einem Beutel von einem Quart, also knapp einem Liter. Duty-free-Flüssigkeiten über 100 ml dürfen beim Umsteigen in den USA nur mit, wenn sie im versiegelten Beutel stecken und der Kauf höchstens 48 Stunden zurückliegt.
Für Flüge in die USA gibt es eine weitere Grenze, die oft übersehen wird: Pulver. Laut Hamburg Airport dürfen Reisende, die von Europa direkt in die USA fliegen, seit dem 30. Juni 2018 pulverförmige Stoffe nur bis 350 ml im Handgepäck mitführen, Medikamente und Babynahrung ausgenommen. Proteinpulver, Puder oder Gewürze kommen daher besser in den Koffer.
Packliste für die Kontrolle
- Flugplan prüfen: Abflughafen, Rückflughafen und Umsteigeflughafen notieren.
- Auf der Website jedes Flughafens nachsehen, ob dort 100 ml oder 2 Liter gelten. Im Zweifel nach 100 ml packen.
- Durchsichtigen Zipper-Beutel bis 1 Liter bereitlegen, nur einen pro Person.
- Kosmetik in Reiseflaschen bis 100 ml umfüllen, aufgedrucktes Volumen kontrollieren.
- Feste Alternativen nutzen: Shampoostück, Deo-Stick, Zahnputztabletten.
- Medikamente und Babynahrung getrennt vom Beutel packen, Rezept oder Attest griffbereit halten.
- Leere Trinkflasche mitnehmen und hinter der Kontrolle auffüllen.
- Beutel oben ins Handgepäck legen, damit er an der Kontrolle schnell herauskommt.
- Duty-free-Einkäufe bis zum Ziel versiegelt lassen, Kassenbon im Beutel lassen.
Häufige Fragen
Ist Zahnpasta eine Flüssigkeit?
Ja. Die Bundespolizei zählt Zahnpasta ausdrücklich zu den Flüssigkeiten. Die Tube darf höchstens 100 ml fassen und gehört in den Beutel. Zahnputztabletten sind die Alternative ohne Mengengrenze.
Darf ein Deo im Handgepäck mit?
Als Spray oder Roller nur bis 100 ml und im Beutel. Ein fester Deo-Stick zählt nicht als Flüssigkeit. Für Spraydosen im Koffer gelten zusätzlich die Gefahrgutregeln der Airline.
Darf ich 150 ml Deo im Handgepäck mitnehmen?
An Spuren mit 100-ml-Regel nicht, auch wenn die Dose fast leer ist. An Flughäfen mit 2-Liter-Regel wie München ist ein 150-ml-Spray im Handgepäck zulässig.
Darf Wasser mit ins Flugzeug?
Eine gefüllte Flasche über 100 ml darf an den meisten Kontrollen nicht durch. Leere Flaschen sind erlaubt und lassen sich hinter der Kontrolle füllen. Getränke, die im Sicherheitsbereich gekauft wurden, dürfen mit an Bord.
Was passiert, wenn zu viel Flüssigkeit im Handgepäck ist?
Das Personal sortiert aus. Die Gegenstände müssen an der Kontrolle bleiben oder, wenn die Zeit reicht, zurück zum Check-in und ins Aufgabegepäck. Die Nachkontrolle kostet Zeit, auch für alle anderen in der Schlange.
Fazit
Wer ohne Nachfrage durch die Kontrolle will, packt weiter nach der 100-ml-Regel mit einem 1-Liter-Beutel. Die 2-Liter-Lockerung ist eine Erleichterung an einzelnen Flughäfen wie München, aber keine EU-weite Regel und gilt auf dem Rückweg nicht automatisch. Medikamente und Babynahrung dürfen in der nötigen Menge mit, ein Rezept beschleunigt die Prüfung. Vor jeder Reise lohnt ein Blick auf die Seiten aller beteiligten Flughäfen, auch des Rück- und Umsteigeflughafens.
Quellen
- Bundespolizei · Flüssigkeiten an Bord · Abruf 10/2026
- Bundespolizei · Was darf ich mitnehmen? · Abruf 10/2026
- Europäische Kommission, GD Mobilität und Verkehr · Liquids, aerosols and gels · Abruf 10/2026
- Europäische Kommission, GD Mobilität und Verkehr · Information for air travellers · Abruf 10/2026
- Europäische Kommission, GD Mobilität und Verkehr · Aviation Security · Abruf 10/2026
- Europäische Union, Your Europe · Gepäckbeschränkungen · Abruf 10/2026
- Flughafen München · Handgepäck und Koffer richtig packen · Abruf 10/2026
- Hamburg Airport · Handgepäck · Abruf 10/2026
- Flughafen Düsseldorf · Hand- und Reisegepäck · Abruf 10/2026
- Flughafenverband ADV · ADV fordert schnellere EU-Zertifizierung für mehr Flüssigkeiten im Handgepäck · Abruf 10/2026
- Transportation Security Administration · Liquids, Aerosols, and Gels Rule · Abruf 10/2026



