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Reise-Panorama
Wartebereich mit blauen Sitzreihen an einem japanischen Flughafen, durch die Glasfront sind ein Flugzeug am Gate und das Vorfeld zu sehen
Foto: viarami / Pixabay, Pixabay-Inhaltslizenz

Fernreisen

Visit Japan Web: So klappt die Einreise nach Japan

Ein QR-Code statt zwei Papierkarten: Wie Visit Japan Web funktioniert, was vorab bereitliegen sollte und was sich 2026 bei Steuer und Ausreise geändert hat.

Von Redaktion 8 Min. Lesezeit Aktualisiert am

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Visit Japan Web ist das kostenlose Online-Portal der japanischen Digitalbehörde (Digital Agency), über das Reisende Einreisekarte und Zollerklärung vorab ausfüllen. Am Flughafen zeigen sie dann einen einzigen QR-Code statt zwei Papierformularen vor, seit dem 25. Januar 2024 gilt er für Einwanderung und Zoll zugleich.

Pflicht ist das Portal nicht. Das Auswärtige Amt schreibt in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen zu Japan (Stand 22.10.2026), die Anmeldung über Visit Japan Web sei nicht mehr notwendig, könne den Einreiseprozess aber beschleunigen. Die Papierformulare gibt es weiterhin an Bord und am Flughafen.

Ein Wort zur Sicherheit: Visit Japan Web kostet nichts und hat keine App. Die Digitalbehörde warnte im Juni 2025 vor Seiten, die Gebühren für die Anmeldung verlangen, und bereits im Dezember 2023 vor Apps wie „Visit Japan Web Info“. Die echte Adresse lautet vjw.digital.go.jp. Wer anderswo zur Kasse gebeten wird, ist auf einer fremden Seite gelandet.

Was für die Einreise nach Japan gilt

Deutsche reisen für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tage ohne Visum ein, so das Auswärtige Amt. Nötig ist ein Reisepass, ein vorläufiger Reisepass oder ein Kinderreisepass, der für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig ist. Mit dem Personalausweis geht es nicht. Bei der Einreise erfasst die Einwanderungsbehörde bei allen Ausländern ab 16 Jahren Fingerabdrücke und ein Gesichtsfoto. Im Land gilt Passpflicht: Touristen müssen den Reisepass jederzeit bei sich tragen, wer ohne Ausweis angetroffen wird, kann laut Auswärtigem Amt festgenommen werden.

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Mediadaten

Ein Detail aus dem Portal selbst: Ist der Pass weniger als sechs Monate gültig, zeigt Visit Japan Web je nach Restlaufzeit einen Warnhinweis. Das ist keine Einreisesperre, die Rechtslage verlangt nur Gültigkeit für die Dauer des Aufenthalts. Manche Fluggesellschaften verlangen nach Angaben des Auswärtigen Amts allerdings ein Rück- oder Weiterflugticket innerhalb von 90 Tagen, obwohl das nicht der Rechtslage entspricht. Eine Nachfrage bei der Airline vor dem Abflug klärt das.

Visit Japan Web oder Papierformular?

PunktVisit Japan WebPapierformular
Kosten0 Yen0 Yen
Wann ausfüllenvor der Reise, am PC oder Handyim Flugzeug oder am Flughafen
Formulare1 QR-Code für Einreise und Zoll2 Karten: Einreisekarte und Zollerklärung
Zoll-Gates (e-Gates)nutzbar mit Chip-Reisepassnicht nutzbar
VorzeigenQR-Code auf Smartphone oder Tabletausgefüllte Karten

Die Registrierung geht auch am PC, den QR-Code zeigen Reisende bei der Ankunft aber auf Smartphone oder Tablet vor, so die Digitalbehörde. Das Handy sollte also geladen und das Konto darauf eingeloggt sein. Die Zollerklärung auf Papier (Formular C-5360) lässt sich laut japanischem Zoll auch vorab auf A4 ausdrucken.

Schritt für Schritt: Registrierung vor dem Abflug

Die Digitalbehörde gliedert das Verfahren in fünf Schritte, vier davon passieren zu Hause. Für die Anmeldung braucht man Flugticket, Reisepass und eine E-Mail-Adresse.

  1. Konto anlegen: auf vjw.digital.go.jp mit E-Mail-Adresse und Passwort registrieren und einloggen.
  2. Nutzer registrieren: Art der Einreise wählen, dann den Reisepass mit der Kamera scannen oder die Daten von Hand eintippen. Klappt der Scan nicht, bleibt die manuelle Eingabe. Die Grunddaten wie Beruf und Wohnort sind optional, lassen sich aber für spätere Reisen speichern.
  3. Reiseplan anlegen: Ankunftsdatum, Flugnummer und die Adresse der ersten Unterkunft in Japan eintragen. Wer schon einmal mit dem Portal eingereist ist, kann alte Angaben übernehmen.
  4. Einreiseverfahren ausfüllen: unter „Immigration clearance and customs declaration“ die Fragen der Einreisekarte und der Zollerklärung beantworten. Freiwillig ist eine Gesundheitsabfrage der Quarantäne.
  5. Bei der Ankunft: den QR-Code auf der Verfahrensseite öffnen und an der Passkontrolle sowie am Zoll vorzeigen.

Eine feste Frist für die Anmeldung nennt die Digitalbehörde nicht. Das Auswärtige Amt spricht von einer Anmeldung vor dem Check-in, und das ist auch praktisch sinnvoll: Nach einem Langstreckenflug mit Zeitverschiebung tippt niemand gern Passnummern ein, und vor der Passkontrolle fehlt oft das WLAN.

Am Flughafen: Passkontrolle und Zoll mit QR-Code

An der Passkontrolle zeigen Reisende den QR-Code zusammen mit dem Pass, danach folgen Fingerabdrücke und Foto. Am Zoll geht es an sieben Flughäfen schneller: In New Chitose (Sapporo), Narita, Haneda, Chubu, Kansai, Fukuoka und Naha stehen laut japanischem Zoll elektronische Zollterminals und e-Gates. Am Terminal werden Chip-Reisepass und QR-Code gescannt, das Gerät macht ein Gesichtsfoto zum Abgleich mit dem Pass. Gibt es grünes Licht, geht es durch das e-Gate, wo das Gesicht noch einmal erfasst wird. Die Fotos werden nach dem Durchgang gelöscht.

Masken und Sonnenbrillen müssen dafür ab. Jede Person, auch jedes Familienmitglied, durchläuft das Terminal einzeln. In Haneda, Fukuoka und Naha lässt sich die Zollerklärung laut Digitalbehörde schon am Terminal erledigen, während das Gepäck noch auf dem Band ist. Kontrollen bleiben möglich: Der Zoll kann Koffer trotz elektronischer Erklärung öffnen. Kinder mit Kinderreisepass gehen an den Schalter, denn diesem Pass fehlt der Chip.

Was in die Zollerklärung gehört

Zollfrei sind nach den Regeln des japanischen Zolls für Erwachsene diese Mengen; wer darunter bleibt und nichts Verbotenes dabei hat, nimmt den grünen Ausgang.

WareZollfreie Menge
Alkoholische Getränke3 Flaschen à etwa 760 ml
Zigaretten200 Stück
Parfüm2 Unzen, etwa 56 ml
Sonstige Waren200.000 Yen Gesamtwert
Bargeld und WertpapiereMeldepflicht ab mehr als 1.000.000 Yen

Bei den sonstigen Waren zählen Einzelstücke unter 10.000 Yen Auslandswert nicht mit. Für ein Einzelstück über 200.000 Yen gibt es keinen Freibetrag. Streng geregelt ist laut Auswärtigem Amt die Einfuhr von Wurst und Fleischwaren, die zunehmend kontrolliert wird. Die Salami als Reiseproviant bleibt also besser zu Hause.

Medikamente: Ohne Antrag gilt eine Monatsmenge

Viele Reisende fragen, welche Medikamente sie nach Japan mitnehmen dürfen. Das japanische Gesundheitsministerium (MHLW) erlaubt ohne Antrag bis zu einer Monatsmenge verschreibungspflichtiger Arzneimittel und bis zu zwei Monatsmengen anderer Arzneimittel, bei äußerlich anzuwendenden Mitteln bis zu 24 Stück je Produkt. Für größere Mengen braucht es vor der Abreise eine Einfuhrbestätigung (Import Confirmation), die sich über ein Online-Portal des Ministeriums beantragen lässt.

Wichtig für Patienten mit Dauermedikation: Arzneimittel mit Wirkstoffen, die in Japan als Betäubungsmittel oder als Ausgangsstoffe für Stimulanzien gelten, sind ohne vorherige Genehmigung verboten, und zwar auch dann, wenn sie in Deutschland ärztlich verordnet sind. Wer regelmäßig starke Schmerzmittel, ADHS-Präparate oder Mittel mit ähnlichen Wirkstoffen einnimmt, sollte Wirkstoff und Menge vor der Buchung mit dem behandelnden Arzt durchgehen und die Genehmigung rechtzeitig vor der Abreise bei einem der regionalen Gesundheitsbüros des Ministeriums (Regional Bureaus of Health and Welfare) beantragen. Ganz verboten sind Amphetamin und Dexamfetamin, auch auf Rezept: Präparate wie Adderall dürfen laut Betäubungsmittelabteilung des MHLW gar nicht eingeführt werden, für Lisdexamfetamin (Elvanse) lässt sich dagegen eine Vorabgenehmigung beantragen.

Checkliste: Das muss vor der Abreise bereitliegen

  • Reisepass mit Chip, gültig bis zum Tag der Ausreise, nicht als verloren gemeldet und wiedergefunden
  • Flugnummer und Ankunftsdatum
  • Name und Adresse der ersten Unterkunft in Japan
  • E-Mail-Adresse mit Zugriff unterwegs
  • Konto auf vjw.digital.go.jp angelegt, Reise und Einreiseverfahren ausgefüllt
  • QR-Code auf dem Handy getestet, Akku geladen
  • bei Medikamenten über der Monatsmenge: Einfuhrbestätigung des MHLW
  • Bargeld über 1 Million Yen: beim Zoll melden

Den Hinweis zum wiedergefundenen Pass gibt das Auswärtige Amt ausdrücklich: Die Meldung über das Wiederauffinden liegt den japanischen Grenzbehörden auch nach Monaten nicht sicher vor. Das kann Stunden an der Grenze kosten oder zur Zurückweisung führen.

Neu seit 2026: Ausreisesteuer, Tax-free und JESTA

Bei der Ausreise fällt die internationale Touristenabgabe an, die nach Angaben der japanischen Steuerbehörde (National Tax Agency) seit dem 1. Juli 2026 3.000 Yen pro Ausreise beträgt. Für Tickets, die bis zum 30. Juni 2026 ausgestellt wurden, gelten noch die alten 1.000 Yen. Kinder unter zwei Jahren zahlen nichts, ebenso Transitreisende, die Japan innerhalb von 24 Stunden wieder verlassen. Die Fluggesellschaft schlägt den Betrag auf den Ticketpreis auf. Eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern ab zwei Jahren zahlt also 4 × 3.000 = 12.000 Yen.

Beim steuerfreien Einkauf hat sich zum 1. November 2026 einiges geändert. Laut japanischer Tourismusbehörde (Japan Tourism Agency) zahlen Touristen in Tax-free-Läden jetzt den vollen Preis inklusive Verbrauchsteuer und bekommen die Steuer erst erstattet, wenn der Zoll die Ausfuhr bestätigt hat. Dafür legen sie bei der Ausreise den Pass an einem Tax-free-Terminal am Flughafen auf, spätestens 90 Tage nach dem Kauf. Die Terminals stehen in der Abflughalle vor dem Check-in, und die gekaufte Ware muss dabei sein, also vor der Gepäckaufgabe. Zeigt das Terminal Grün, ist nichts weiter zu tun, bei Rot geht es mit der Ware zur Kontrolle. Mindestbetrag sind 5.000 Yen ohne Steuer pro Laden und Tag. An den sieben großen Flughäfen lässt sich der Schritt auch über Visit Japan Web erledigen, in eigenen Bereichen der Abflughalle vor der Sicherheitskontrolle.

Das dritte Thema ist JESTA, eine elektronische Reisegenehmigung nach dem Vorbild der amerikanischen ESTA. Das japanische Parlament hat das Gesetz dazu am 29. Mai 2026 beschlossen, verkündet wurde es am 5. Juni 2026, so die Einwanderungsbehörde (Immigration Services Agency). Einen Starttermin nennt die Behörde dort nicht. Bis zur Einführung reicht für Deutsche weiter der Reisepass; Visit Japan Web bleibt davon getrennt und ersetzt keine Reisegenehmigung.

Häufige Fragen

Ist Visit Japan Web Pflicht?

Nein. Einreisekarte und Zollerklärung auf Papier sind weiter zulässig. Das Portal spart nur Zeit und ermöglicht an sieben Flughäfen die Nutzung der e-Gates am Zoll.

Gibt es das Einreiseformular für Japan auf Deutsch?

Eine deutsche Fassung bietet weder Visit Japan Web noch der Zoll. Das Portal ist unter anderem auf Englisch verfügbar, die Zollerklärung C-5360 gibt es beim japanischen Zoll als PDF auf Englisch und in weiteren Sprachen.

Können Screenshots des QR-Codes genutzt werden?

Für den Tax-free-Code schließt die Digitalbehörde Screenshots ausdrücklich aus. Für die Einreise sollte der Code ebenfalls direkt im eingeloggten Portal angezeigt werden, damit er den aktuellen Stand der Angaben enthält.

Fazit

Visit Japan Web lohnt sich für alle, die mit einem Chip-Reisepass über einen der sieben großen Flughäfen einreisen: Die Anmeldung lässt sich zu Hause erledigen, am Zoll geht es dann durch das e-Gate. Am besten wird alles vor dem Check-in ausgefüllt und der Code einmal auf dem Handy aufgerufen. Wer Dauermedikamente nimmt, klärt die japanischen Mengengrenzen vor der Buchung. Und wer auf einer Seite Gebühren für das Portal zahlen soll, hat die falsche Adresse erwischt.

Quellen

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